Wer trägt die Kosten?Wer trägt die Kosten?
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Wer trägt die Kosten?

Jede kieferorthopädische Behandlung ist so erfolgreich, wie die Behandlungs-methoden, die ihr zugrunde liegen.

 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) schreiben eine so genannte ausreichende Versorgung vor, die auf das notwendige und wirtschaftliche Maß begrenzt ist.

Laut Gesetz gilt eine Versorgung dann als ausreichend, wenn sie diejenigen Kiefer- und Zahnfehlstellungen korrigiert, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (§ 29 Abs.1 Satz 1 Sozialgesetzbuch).

Dadurch entfallen von vornherein höherwertige Leistungen für eine optimale Versorgung.

 

Dazu gehören z.B. Maßnahmen, die dazu dienen:

 

-  den Komfort während der Behandlung zu erhöhen

        -  die Therapiedauer zu verkürzen

        -  vor erhöhter Kariesgefahr während der Therapie zu schützen         

        -  die Belastung für das Kiefergelenk zu reduzieren

        -  ein funktionell optimales Resultat zu erreichen

        -  ein ästhetisch optimales Ergebnis zu erzielen

        -  das Behandlungsergebnis auf Dauer zu stabilisieren     

 

Auch als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die         Möglichkeit, für Ihr Kind die bestmögliche kieferorthopädische Behandlung auf der Grundlage der aktuellen Forschung und internationaler Standards zu erhalten.

Vor Beginn der Behandlung habe ich Sie deshalb über die für Ihr Kind sinnvolle Optimierung aufgeklärt.

Für Behandlungsleistungen, die im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung erbracht werden, kommt wie bisher Ihre Krankenkasse auf. Nur die Mehrkosten für die von Ihnen gewählten, optimierten Versorgungsleistungen sind von Ihnen selbst zu tragen.

Bhupender Chhatwani · Fachzahnarzt für Kieferorthopädie · Knapper Str.55 · D-58507 Lüdenscheid · Telefon 02351-22177 · Fax 22139 · praxis@smilemaker.de